AGB - ADDY by Schöb Engineering

Aktuelle Version vom 23.02.2022

1 Gewährleistung

1.1 Die von der ADDY by Schöb Engineering gekauften waren unterliegen einem Garantieanspruch nach Schweizer Recht, wenn…

1.1.1 …der Endkunde nachweislich 10 Tage nach Bestellung im jeweiligen (online-) Shop einen Produktionsfehler am Teil feststellt. Nach dieser Frist ist kein Anspruch mehr geltend zu machen.

1.1.1.1 Nicht zu Produktionsfehler zählen:

a) Qualitätsunterschiede

b) Konstruktionsfehler

C) Lagerungsschäden (Rost, Feuchtigkeit, etc.)

1.2 In Jedem weiteren Fall schliesst ADDY by Schöb Engineering jegliche Gewährleistung aus.

1.2.1 Ausnahmen können durch ADDY by Schöb Engineering erteilt werden.

1.3 Produktionsfehler werden durch ADDY by Schöb Engineering am Vorhandenen Teil diagnostiziert.

1.3.1 Wenn ADDY by Schöb Engineering feststellt, dass es sich nicht um ein Produktionsfehler handelt, werden alle Kosten des Versandes und Rücksenden dem Kunden verrechnet.

2 Datenschutz

2.1 Jegliche Informationen die durch von ADDY by Schöb Engineering kommuniziert oder geteilt werden gelten für den Empfänger und sind Vertraulich zu behandeln.

2.2 Kunden- und Bestellinformationen werden durch ADDY by Schöb Engineering Vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

3 Bestellungen

3.1 Jegliche Bestellungen sind rechtlich gültig und Verbindlich.

3.2 Bestellungen werden grundsätzlich per mail abgewickelt.

3.3 Der Rückzug einer Bestellung durch den Kunden ist ohne Dringlichkeit nicht geltend zu machen.

3.3.1 Die Dringlichkeit wird durch ADDY by Schöb Engineering eingeschätzt.

3.4 ADDY by Schöb Engineering behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angaben von Gründen zu Stornieren.

3.5 ADDY by Schöb Engineering hat jederzeit das Recht eine Bestellung abzuändern, zu annullieren oder nicht anzunehmen.

4 Bezahlungskonditionen

4.1 Sofern nicht anders Ausgehandelt richten sich alle Rechnungen nach folgenden Konditionen.

4.1.1 Bis 10'000 CHF Bestellvolumen 100% Vorauszahlung.

4.1.2 10’000-20’000CHF Bestellvolumen 50% Vorauszahlung und 50% Restzahlung Vor Auslieferung.

4.1.3 Ab 20’000CHF Bestellvolumen 30% Vorauszahlung und 70% Restzahlung vor Auslieferung.

5 Lieferung

5.1 Wenn nichts anderes ausgehandelt, werden die Bestellten Waren nach Incoterms EXW gehandhabt.

5.2 Eine Lieferung ist möglich und wird dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

5.2.1 Das Risiko von Transportschäden werden durch den Kunden getragen.

5.3 Eine angegebene Lieferzeit ist als Einschätzung anzusehen und hat keinen Rechtlichen Bezug.

5.4 Lieferverzögerungen können jederzeit entstehen und werden durch ADDY by Schöb Engineering frühestmöglich kommuniziert.

6 Haftung

6.1 Für widerrechtliche Handlungen mit den Waren von ADDY by Schöb Engineering ist ADDY by Schöb Engineering zur Haftung ausgeschlossen.

6.2 Der Endverbraucher ist zuständig für den rechtlich korrekten Einsatz der Waren.

7 Retouren

7.1 Für gelieferte Waren hat der Kunde das Recht, nach Auslieferungsdatum 7 Tage lang die Waren zu Bemängeln.

7.1.1 Wenn ein Mangel einer ganzen Lieferung festzustellen ist, kann nach Absprache die Waren returniert werden und bei einer nächsten Lieferung können die erbrachten Leistungen kompensiert werden.

7.1.1.1 Verzögerungen bis 12 Monate sind hinzunehmen als Kunde.

7.1.1.2 Optional kann die Ware akzeptiert werden

7.1.2 Ob ein Mangel vorhanden ist, wird allein durch ADDY by Schöb Engineering ermessen.

8 HÖHERE GEWALT

8.1 ADDY by Schöb Engineering hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten und Schäden nicht einzustehen und hat das Recht, bestätigte Bestellungen zu annullieren, soweit die Nichterfüllung bzw. der Schaden auf einem von ADDY by Schöb Engineering nicht beeinflussbaren Hinderungsgrund beruht (hierzu zählen insbesondere fehlende Lieferbereitschaft unserer Lieferanten, Streiks, terroristische Aktivitäten, kriegerische Auseinandersetzungen, Produktions- oder Transporthindernisse, Wechselkursschwankungen, Naturkatastrophen, hoheitliche Massnahmen).

9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Alle weiteren anwendbaren Rechte richten sich ausschliesslich nach den gesetzlichen Mindestanforderungen des Schweizer Rechts.